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LEISTUNGSANGEBOT

» Verkehrswertgutachten

Für Eigentümer und Erben sowie Gerichte, Finanzämter, Anwälte und Steuerberater.
Definition nach BauGB: § 194 Verkehrswert:

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Das Verkehrswertgutachten weist die bestmögliche stichtagsbezogene Schätzung des Verkehrswerts aus. Dabei sind die lokalen und regionalen Einflüsse (Kaufkraft/Nachfrage) von wesentlicher Bedeutung. Die vielzitierten Aussagen der Immobilienmakler über das Verkaufsargument einer Immobilie 'Lage, Lage, Lage ...' unterstreicht diesen Einfluss. Der Verkehrswert ist der Preis, den wirtschaftlich vernünftig handelnde Marktteilnehmer unter Beachtung aller wertbeeinflussenden Eigenschaften des Grundstücks zu den allgemeinen Wertverhältnissen zum Wertermittlungsstichtag durchschnittlich aushandeln würden (sog. Wert für jedermann).

Verkehrswertgutachten müssen gerichtsfest, also rechtssicher sein. In der Wertermittlung werden auch privat- und öffentlich-rechtliche Belange (i.d.R. Belastungen) berücksichtigt. So können z.B. Wohnungsrechte oder auch Erschließungsbaulasten einen mehr oder weniger großen Einfluss auf die Marktgängigkeit und damit auf den Marktwert eines Grundstücks haben. Weiterhin sind Größe und Form des Grundstücks sowie die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen und Festlegungen von entscheidendem Einfluss für die Bebaubarkeit. Z.B. ist ein unbebautes Grundstück mit einer dreieckigen Grundstücksform nicht vergleichbar effizient bebaubar wie ein rechteckiges. Als Sachverständiger agiere ich in der Bewertung eines Grundstücks stets unparteiisch und unabhängig.

» Markt- und Beleihungswertgutachten

Für Erwerber, Eigentümer, Realkreditinstitute und Hypothekenbanken.

Das Markt- und Beleihungswertgutachten nach § 16 (2) PfandBG, § 3 BelWertV sowie der jeweiligen Beleihungsanweisung des Kreditinstituts weist in Gegenüberstellung sowohl den Markt- als auch den Beleihungswert aus. Der Beleihungswert wird zur Kreditvergabe bei Realkrediten und dinglich gesicherten Personalkrediten bzw. Investitionen an Immobilien angefordert. Der Beleihungswert darf nicht höher als der Marktwert sein.

Am Beleihungswert orientiert sich die sog. Beleihungsgrenze für dinglich gesicherte Kredite. Hypothekenbanken und Realkreditinstitute dürfen zur Deckung des Pfandbriefes nur Hypotheken bis zu einer Beleihungsgrenze von 60% des Beleihungswerts ausstellen. Sonstige Kreditinstitute und Bausparkassen, die dinglich gesicherte Personalkredite für Bauinvestitionen vergeben, orientieren sich an 80% des Beleihungswerts als Kreditobergrenze. Beleihungsgutachten setzen sich auch damit auseinander, ob ein genügend großer Käufer- und Nutzerkreis vorhanden sowie eine vielseitige Verwendbarkeit, auch durch Dritte, gewährleistet ist.

» Rechte an Grundstücken

Rechte an Grundstücken werden grundsätzlich unterschieden in Belastungen und Begünstigungen. So ist ein Wegerecht auf einem bebauten straßenseitigen Grundstück eine Belastung zugunsten eines bebauten Grundstücks in ‘zweiter Reihe‘. Die Belastungen können privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art sein. Sie sind in der Immobilienbewertung als Objektbesonderheiten zu berücksichtigen. Sie bilden keinen eigenen Verkehrswert, haben aber zweifellos Werteinfluss auf den Verkehrswert einer Immobilie. Diese Belastungen sind auch nicht ausschließlich wertmindernd.

Beispiele für privatrechtliche Belastungen sind:
Grunddienstbarkeit (z.B. Leitungs-, Wege- und Erschließungsrecht), Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Reallast, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht, Notwegerecht

Beispiele für öffentlich-rechtliche Belastungen sind:
Denkmalschutz, Naturschutz, Festsetzungen im Bebauungsplan, Verfügungs- und Veränderungssperren bei Sanierungsgebieten, Erschließungsbeiträge, Baulasten (z.B. Erschließungs-, Abstandflächen- und Brandschutzbaulast)


WEITERE LEISTUNGEN:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke
- Kaufberatung bei Gebrauchtimmobilien
- Gerichtsgutachten
- Mietwertgutachten
- Stellungnahmen
- Wertexpertisen
- Energieausweis
- Energieberatung
- Beweissicherungsverfahren